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Gesetzesänderung, das TMG wird zum DDG und das TTDSG zum TDDDG

Eine Anpassung des Impressums und der Datenschutzerklärung ist erforderlich

Impressum

Da das Telemediengesetz (TMG) umbenannt wurde, ist eine entsprechender Verweis im Impressum nicht mehr gültig. Wir empfehlen den Verweis ersatzlos zu streichen da es hier keine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Datenschutzerklärung

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Anders als im Impressum muss hier auf das TDDDG verwiesen werden. Der ursprüngliche Verweis auf des TTDSG ist entsprechend anzupassen.

Stand: Juni 2024

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