Aktuelles Urteil zu Cookies
BGH bestätigt jetzt, Einwilliung muss sein
Nach dem EuGH hat jetzt auch der BGH bestätigt, dass Webseitenbetreiber eine aktive Einwilligung der Besucher benötigen, wenn Cookies gesetzt werden. Vorausgewählte Checkboxen im Cookie-Banner genügen nicht.
- EuGh Urteil 2019 - Die Zustimmung der Cookies muß aktiv erfolgen
- BGH Urteil vom 28. Mai 2020 - Cookie-Einwilligung II
Was bedeutet das für Websitebetreiber?
Sie benötigen auf Ihrer Website eine aktive Zustimmung Ihrer Besucher. Ein Cookie-Banner reicht nicht, eine vorausgewählte Zustimmung ist nicht erlaubt.

Tatsächlich gibt es immer noch Websites ohne Cookie-Banner. Die betrifft hauptsächlich ältere Websites für die es keine vorgefertigte Lösung gibt und eine Entwicklung nicht zielführend ist. Diese Tools müssen regelmäßig angepasst werden. Ältere Websites weisen zudem teils erhebliche Sicherheitslücken auf.